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Darlehensvermittlungsvertrag und vorvertragliche Information

Interessent an der Baufinanzierung (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und GEHFI GmbH, Kundenbetreuer …… (nachfolgend „Vermittler“ genannt) schließen folgenden Darlehensvermittlungsvertrag:

1. Auftrag

1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen.

1.1.1. Der Vermittler hat Zugriff auf ca. 400 Finanzierungspartner. Bei dem Vermittler handelt es sich nicht um eine Bank, weswegen der Vermittler nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt ist.

1.1.2. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.

1.1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus.

1.1.4. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.

1.1.5. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.

1.1.6. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.

2. Leistungsentgelt/Kosten

Der Vermittler erhält für die Vermittlung des Darlehens und seine Beratungsleistungen vom Verbraucher keine Vergütung. Für seine im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehenden Dienstleistungen erhält der Vermittler vom Darlehensgeber eine Vermittlungsprovision in Höhe von bis zu 5% des Darlehensbetrags. Über den tatsächlichen Provisionsbetrag informiert zu einem späteren Zeitpunkt das ESIS-Merkblatt. Abhängig vom gesamten Vertriebserfolg des Vermittlers kann er zusätzliche Bonifikationen erreichen. Im Zusammenhang mit der Darlehensvermittlung erhält der Vermittler außerdem unterstützende Sachleistungen. Hierbei handelt es sich etwa um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen sowie die Übermittlung von Analysen. Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich zudem nicht ohne Weiteres beziffern. Nähere Informationen zu diesen Leistungen erhält der Verbraucher auf Nachfrage beim Vermittler.

3. Auslagenersatz

3.1. Neben dem Leistungsentgelt gem. 2. hat der Vermittler keinen Anspruch auf Erstattung gegebenenfalls entstandener Auslagen.

4. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen.

4.2. Der Auftraggeber unterrichtet den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren.

4.3. Der Vermittler ist zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Er erbringt gegenüber dem Auftraggeber Beratungsdienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens des Vermittlers ist die Vermittlung von Baufinanzierungsdarlehen und weiteren Finanzprodukten sowie die hierauf bezogene Beratung.

4.4. Mit dem vorliegenden Vertrag kommt der Vermittler auch seiner gesetzlichen Pflicht gem. Art. 246 b § 2 Abs. 1 iVm Art. 246 b § 1 Abs. 1 EGBGB nach.

5. Streitschlichtung

5.1. Ansprechpartner für Beschwerden des Auftraggebers ist der Vermittler. Kontaktdaten des Vermittlers findet der Auftraggeber auf Seite 1 des Dokuments.

5.2. Der Auftraggeber kann auch die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt am Main anrufen.

6. Angaben des Vermittlers

Beschreibung der Beraterqualifikation: § 34i GewO Registrierungsnummer: D-W-175-NGMB-92

Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174, Stuttgart, https://www.ihk.de/stuttgart/

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an den Vermittler. Kontaktdaten des Vermittlers findet der Auftraggeber auf Seite 1 des Dokuments.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

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